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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1994 - 8 B 10127/94   

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https://dejure.org/1994,10462
OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1994 - 8 B 10127/94 (https://dejure.org/1994,10462)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.02.1994 - 8 B 10127/94 (https://dejure.org/1994,10462)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Februar 1994 - 8 B 10127/94 (https://dejure.org/1994,10462)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.07.1989 - 4 C 35.88

    Luftverkehr - Flugschule - Charterunternehmen - Beschränkung durch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1994 - 8 B 10127/94
    Es fehlt an einem - im Verhältnis zu allen übrigen Benutzern - besonderen gewerblichen und auch rechtlich verankerten Standortbezug zur Sonderabfalldeponie ... (vgl. BVerwGE 82, 246 ff., BVerwG, Beschluß vom 13. September 1993, UPR 1994, 33 f.).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 4 C 22.93

    Klagebefugnis - Flughafen - Benutzung - Pilot - Standortbezug

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1994 - 8 B 10127/94
    Es fehlt an einem - im Verhältnis zu allen übrigen Benutzern - besonderen gewerblichen und auch rechtlich verankerten Standortbezug zur Sonderabfalldeponie ... (vgl. BVerwGE 82, 246 ff., BVerwG, Beschluß vom 13. September 1993, UPR 1994, 33 f.).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1994 - 8 B 10127/94
    Dieser Charakter als eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte öffentliche Aufgabe (vgl. BVerwGE 67, 321 bis 327; BVerwGE 85, 44 ff.) besteht auch in Hinblick auf die Entsorgung von Sonderabfällen.
  • BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81

    Verhältnis Gemeinde-Staat

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1994 - 8 B 10127/94
    Dieser Charakter als eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte öffentliche Aufgabe (vgl. BVerwGE 67, 321 bis 327; BVerwGE 85, 44 ff.) besteht auch in Hinblick auf die Entsorgung von Sonderabfällen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb einer

    Bereits für den Bereich des individuellen Rechtsschutzes ist anerkannt, dass durch die Nennung von Schutzgütern in Generalklauseln wie § 10 Abs. 4 KrW/AbfG (§ 2 Abs. 1 AbfG a.F.) noch keine Weichenstellung für die Klagebefugnis hinsichtlich des gesamten Gesetzes erfolgt, sondern der Drittschutz sich der jeweilig gerügten Vorschrift unmittelbar entnehmen lassen muss (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 7 NB 2.88 - DVBl. 1989, 512 [513f.]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Januar 1986 - 7 OVG B 39/85 - NuR 1986, 209 [211]; OVG Koblenz, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 8 B 10127/94 - UPR 1994, 198 [198]; Kunig in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrW/AbfG, 1. Auflage 1998, § 10 Rn 32).
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